Ausschreibung der Stadt Zwickau

Die Stadt Zwickau ist mit ca. 88.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen. Erfolgreiche Unternehmen, ein abwechslungsreiches Kulturleben, vielfältige Bildungsstätten, zahlreiche Vereine und Institutionen machen die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt zu einem Oberzentrum Westsachsens sowie zu einer lebens- und liebenswerten Stadt.

Bestellung eines ehrenamtlichen Ombudsmannes/einer ehrenamtlichen Ombudsfrau

Nach dem auf eigenen Wunsch erfolgten Ausscheiden des bisherigen Ombudsmanns will die Stadt Zwickau im Rahmen des Gesamtkonzeptes Korruptionsvorbeugung und Bekämpfung zeitnah gem. § 64 SächsGemO diese ehrenamtliche, unabhängige Position neu besetzen.

Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wird vom Stadtrat der Stadt Zwickau bestellt und ist der Oberbürgermeisterin unmittelbar zugeordnet.

Gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau ist der Ombudsmann/die Ombudsfrau (Antikorruptionsbeauftragte/r) Kontaktstelle für Bürger, Firmen, Bedienstete der Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung. Insbesondere ist er/sie zuständig für die Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen. Weiterhin berät er/sie die Oberbürgermeisterin und den Antikorruptionskoordinator der Stadtverwaltung.

Bei Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben hat er/sie ein uneingeschränktes Informationsrecht unter Einbeziehung des Antikorruptionskoordinators der Stadtverwaltung. Bei konkretem Korruptionsverdacht unterrichtet der Ombudsmann/die Ombudsfrau (Antikorruptionsbeauftragte/r) unverzüglich den Antikorruptionskoordinator der Stadtverwaltung.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt eine Entschädigung auf Grundlage der Entschädigungssatzung der Stadt. Bewerbungen sind bis 15.10.2025 einzureichen.

Hinweise:

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rücksendung postalisch eingegangener Bewerbungsunterlagen kann nur gegen Beifügung eines ausreichend frankierten (nur Briefmarke) Rückumschlages erfolgen.