Die Stadt Zwickau ist mit ca. 88.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen. Erfolgreiche Unternehmen, ein abwechslungsreiches Kulturleben, vielfältige Bildungsstätten, zahlreiche Vereine und Institutionen machen die Automobil- und Robert-Schumann-Stadt zu einem Oberzentrum Westsachsens sowie zu einer lebens- und liebenswerten Stadt.
Nach dem auf eigenen Wunsch erfolgten Ausscheiden des bisherigen Ombudsmanns will die Stadt Zwickau im Rahmen des Gesamtkonzeptes Korruptionsvorbeugung und Bekämpfung zeitnah gem. § 64 SächsGemO diese ehrenamtliche, unabhängige Position neu besetzen.
Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wird vom Stadtrat der Stadt Zwickau bestellt und ist der Oberbürgermeisterin unmittelbar zugeordnet.
Gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zwickau ist der Ombudsmann/die Ombudsfrau (Antikorruptionsbeauftragte/r) Kontaktstelle für Bürger, Firmen, Bedienstete der Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung. Insbesondere ist er/sie zuständig für die Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen. Weiterhin berät er/sie die Oberbürgermeisterin und den Antikorruptionskoordinator der Stadtverwaltung.
Bei Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben hat er/sie ein uneingeschränktes Informationsrecht unter Einbeziehung des Antikorruptionskoordinators der Stadtverwaltung. Bei konkretem Korruptionsverdacht unterrichtet der Ombudsmann/die Ombudsfrau (Antikorruptionsbeauftragte/r) unverzüglich den Antikorruptionskoordinator der Stadtverwaltung.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt eine Entschädigung auf Grundlage der Entschädigungssatzung der Stadt. Bewerbungen sind bis 15.10.2025 einzureichen.
Hinweise:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rücksendung postalisch eingegangener Bewerbungsunterlagen kann nur gegen Beifügung eines ausreichend frankierten (nur Briefmarke) Rückumschlages erfolgen.